Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Whatforthat UG
Harburger Schlossstraße 23, 21079 Hamburg
AGB Stand: 22.01.2024
§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Die vorliegenden AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Whatforthat UG, vertreten durch Elisa Haamann und Prinka Chaudhry (nachfolgend: Anbieter) an ihre Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.
1.3 Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
1.4 Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-) Tätigkeit verfolgen. Der Kunde sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt.
§ 2 Leistungspflichten
2.1 Der Anbieter erbringt für den Kunden Leistungen im Bereich „Branding“ und „kreative Konzept- und Content Creation“.
2.2 Die einzelnen, konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsangebot des Anbieters an den Kunden und werden in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder auf elektronischem Wege) abgestimmt. In Bezug auf die Durchführung dieser Leistungen steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
2.3 Der Anbieter ist dazu berechtigt, sich für die Erbringung der Leistungen an Erfüllungsgehilfen und Dritten zu bedienen.
2.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs (Werks).
2.5 Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – digital.
2.6 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten stets vollständig und fristgerecht auf erstes Anfordern zu erbringen und dem Anbieter Zugriff auf angeforderte Gegenstände, Daten und Unterlagen (z.B. Zugangsdaten zu Social Media, Ordnerstrukturen & Co.) zu verschaffen. Ist die Leistungsdurchführung wegen eines Verstoßes gegen eine solche Mitwirkungspflicht gestört oder unmöglich, bleibt der Vergütungsanspruch von dem Anbieter unberührt und der für die Leistungserbringung vereinbarte Zeitraum verlängert sich der Verzögerung entsprechend angemessen.
2.7 Der Kunde verpflichtet sich, die zwischen den Parteien vereinbarten Termine für die Leistungserbringung einzuhalten. Der durch die Nichteinhaltung bzw.Absage eines Termins entstandene Schaden (Arbeitsaufwand, Mietkosten,entgangener Gewinn usw.) ist vom Kunden zu ersetzen.
2.8 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialen frei von Rechten Dritter sind.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
3.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.
3.2 Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich (Videocall, Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
4.1 Soweit der Anbieter für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt, gelten die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes (4.2 bis 4.5).
4.2 Die Abnahme durch den Kunden ist unverzüglich nach Fertigstellung der abnahmebedürftigen Leistung und Kenntnisnahme des Kunden darüber zu erklären.
4.3 Die abzunehmende (Teil-) Leistung vom Anbieter gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung vom Anbieter hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-) Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt und erhebliche Mängel rügt.
4.4 Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
4.5 Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird der Anbieter dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
5.2 Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus bei Angebotsannahme fällig.
5.3 Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.
5.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5.5 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
5.6 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
5.7 Anfallende Reisekosten außerhalb des Großraum Hamburg werden auf Nachweis vom Auftraggeber erstattet. Alle Reisen sind im Voraus vom Auftraggeber zu genehmigen. Alle Reisen sind rechtzeitig und wirtschaftlich zu planen und zu buchen, um Reisekosten zu minimieren. Der Auftragnehmer hat die Reisen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbst zu buchen.
§ 6 Kündigung
6.1 Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (insbesondere gemäß §§ 621, 627, 648 BGB) ist ausgeschlossen.
6.2 Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
6.3 Etwaige freie Kündigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
6.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Nutzungsrechte
7.1 Alle durch uns erbrachte Leistungen, auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliches unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien vereinbaren, dass alle Leistungen dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts unterliegen, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie z.B. die notwendige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere wird in einem solchen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und §§ 97 ff UrhG vereinbart.
7.2 Die Art und Weise der Übertragung der Nutzungsrechte richtet sich grundsätzlich nach dem im individuellen Angebot festgelegten Umfang. Ist im Angebot über die Nutzungsrechte nichts geregelt, gilt für die Übertragbarkeit der nachfolgende Punkt „7.3“. Die Punkte „7.4“ „bis 7.6“ gelten unabhängig von der im Angebot enthaltenen Regelung.
7.3 Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche Recht ein, sämtliche im Zusammenhang mit denen vom Anbieter erbrachten Vertragsleistungen entstandenen Nutzungsrechte zu nutzen. Ausgenommen von dieser Exklusivität ist die Nutzung durch den Anbieter selbst. Die Übertragung ist zeitlich und inhaltlich je nach individueller Definition im Angebot beschränkt. Eine räumliche Einschränkung erfolgt nicht. Die Nutzungsrechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
7.4 Die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter nach dem Vertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.
7.5 Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.
7.6 Der Anbieter ist berechtigt, mit dem Namen und dem Logo des Kunden im geschäftlichen Verkehr als Referenz zu werben.
§ 8 Kommunikation
8.1 Die Parteien sind darüber einig, dass die Kommunikation zwischen ihnen vorwiegend elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte E-Mail, stattfindet. Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselte E-Mails nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.
8.2 Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die zwischen ihnen im Zuge der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben soweit nicht etwas anderes vereinbart ist bzw. der Vertragszweck nicht eine Weitergabe erfordert.
§ 9 Haftung
9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht.
9.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9.3 Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts oder Seiten durch die jeweiligen Account-Provider, Werbenetzwerke oder sonstigen Kooperationspartner sowie serverseitige Fehler. Auch für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten gegen den Kunden verhängt werden, haftet der Anbieter nicht.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ist Hamburg.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
10.3 Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.